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baunochmal


Anmeldedatum: 20.10.2008
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Fachwissen: Treppeneinbau und Treppenumbau
Verfasst am: 19.12.2008, 20:18

Treppen gehören zu den wesentlichen tragenden Elementen eines Gebäudes. Ihre Konstruktion und Herstellung verlangen besondere Fachkenntnisse.

Anforderungen bei der Projektierung von Treppen

Wichtigster Grundsatz für die Projektierung von Treppen ist die Forderung, dass sie unfallsicher begehbar sein müssen und dass sich die physische Belastung beim Begehen in zumutbaren Grenzen hält. Dieser Grundsatz des Standards wird erfüllt, wenn die nachfolgenden Einzelforderungen eingehalten werden:


  1. Treppen müssen erkennbar, erforderlichenfalls künstlich beleuchtet sein. Dabei sollte die Richtung des Lichteinfalls zum Treppenlauf beachtet werden.
  2. Die Stufenhöhe innerhalb eines Treppenlaufs darf nicht wechseln. Nach Möglichkeit sollten die Steigungen aller Treppenläufe einer Treppe eine einheitliche Höhe haben.
  3. Der Neigungswinkel darf höchstens 450 betragen.
  4. Die Stufenhöhe (Höhe der Steigung) darf 220 mm nicht überschreiten. Die optimale Höhe liegt zwischen 160 und 180 mm.
  5. Die nutzbare Laufbreite (zwischen den Handläufen) muss mindestens 600 mm betragen. Bei der Festlegung dieses Maßes sollte man daran denken, dass manchmal Möbel über die Treppe zu transportieren sind.
  6. Die Summe 1 Auftritt + 2 Steigungen soll in der Lauflinie (Auftritt bei gewundenen oder gewendelten Treppen in der Mitte der Treppenbreite zwischen den Handläufen gemessen) ungefähr 630 mm betragen. Dieses Verhältnis entspricht dem normalen Schrittmaß. Abweichungen führen zu Störungen des Laufrhythmus — häufig bei flachen Freitreppen zu beobachten — oder zur Gefährdung der Laufsicherheit.
  7. Die Mindestbreite des Auftritts gewendelter Treppen Muss 100 mm betragen. Das ist ein Maß, das zum sicheren Begehen der Treppe nicht unterschritten werden darf und das bei älteren Menschen häufig schon ein Gefühl der Unsicherheit erzeugt.
  8. Die Durchgangshöhe muss auf voller Treppenbreite mindestens 1900 mm betragen. Bei der Bestimmung dieses Maßes sollte man daran denken, dass schwarzgelbe Warnanstriche im Wohnraum nicht unbedingt attraktiv aussehen und bei einer Körpergröße von 1,80 m die freie Höhe bis zur Decke oder zum Unterzug „beängstigend" klein wird.
  9. Ein Handlauf ist bei allen Treppen mit mehr als 5 Stufen und einer Steigung größer als 120 mm notwendig. Vollgewendelte Treppen müssen beiderseits einen Handlauf erhalten.
  10. Bei Treppenpodesten, die bei den hier beschriebenen Treppen nicht unbedingt
    notwendig sind, ist zu beachten, dass sie ebenso breit sind wie der zugehörige Treppenlauf. Podeste, die in Laufrichtung angeordnet sind, müssen mindestens so lang sein, wie 3 Auftritte des zugehörigen Treppenlaufs breit sind.
  11. Der Abstand zwischen verschließbarer Türöffnung und der ersten Stufe einer abwärts führenden Treppe muss mindestens 600 mm betragen, und zwar deshalb, um einen ungewollten „Absturz" zu verhindern. Um das Aufwärtsstolpern zu vermeiden bzw. um den Zutritt zum Treppenlauf zu sichern, muss der Abstand zwischen Türöffnung und erster Stufe einer aufwärts führenden Treppe mindestens 300 mm oder 50 mm größer als die Türbreite bei einer zum Treppenlauf aufschlagenden Tür sein.



Ein Gesichtspunkt, der für die hier beschriebenen Treppen in Eigenheimen oder Wohnungen nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist, dennoch aber berücksichtigt werden sollte, ist die ausreichende Beachtung schallschutztechnischer Forderungen bei Auflagerung und Konstruktion einer Treppe. Mit einer zweckmäßigen Oberflächenbeschich
tung der Trittstufen (PVC- oder Gummibelag) kann dem Trittschall entgegengewirkt werden. Die Gleitsicherheit und Verschleißfestigkeit der Trittstufenoberfläche sind dabei jedoch ebenfalls zu beachten. Durch eine Aufkantung um die Deckenöffnung im Bereich der Treppe wird der Treppenbenutzer vor ungewolltem Herabfallen von Gegenständen geschützt; ebenso lässt sich damit das Ablaufen von Wischwasser verhindern. Geländer sind bei Flächen mit einer Höhendifferenz von mehr als 800 mm und bei geringeren Höhendifferenzen, wenn dies funktionell erforderlich sein sollte, als Absturzsicherung notwendig. (Funktionelles Erfordernis liegt vor, wenn aus der Größe und Nutzung einer Fläche die Gefahrenstelle nicht mit Sicherheit erkannt oder vermieden werden kann.)

Beim Anbringen der Geländer muss besonders an die Gefahren für spielende Kinder gedacht werden. Deshalb sind folgende Forderungen erhoben worden:

  1. lichter Abstand der Geländersprossen maximal 120 mm
  2. Geländerhöhe mindestens 850 mm
  3. Abstand zwischen Geländerebene und seitlicher Kante des Treppenlaufs maximal 40 mm. Dies sind die Forderungen für neu zu projektierende Treppenanlagen. Obwohl der Standard für Rekonstruktionen Abweichungen zulässt, die von der Genehmigung des örtlich zuständigen Organs abhängig sind, sollten diese Forderungen zur Sicherung des obengenannten Grundsatzes weitgehend eingehalten werden.


Anforderungen bei der Rekonstruktion von Treppen

  1. Beim Auswechseln oder Erneuern der Stufen einer Treppe ist das eventuell größere Eigengewicht und damit die höhere Belastung von Treppenholmen und Treppenauflagern zu beachten.
  2. Bei Holzbalkendecken ist dem Zustand und der ausreichenden Bemessung des Auflagerbalkens besondere Beachtung zu schenken. Kritisch ist die Abweichung von der normalen Steigungshöhe besonders bei der ersten und letzten Stufe eines Treppenlaufs — ein häufig zu beobachtender Fehler bei der Rekonstruktion von Treppen.


Zur Erschließung von Räumen im Bereich des Dachbodens werden häufig Leitertreppen oder Leitern verwendet, für die steilere Neigungen und geringerer Platzbedarf möglich sind. Das ist eigentlich für Wohnräume eine unzulässige Lösung, weil damit besonders für ältere Menschen und Kinder eine Gefährdung entsteht. Die „Benutzung auf eigene Gefahr" ist möglich, wenn die Nutzung des zu erschließenden Raums dies gestattet — auf die Probleme des Möbeltransports wurde bereits hingewiesen.

In diesem Zusammenhang sei auf eine bei uns nicht übliche Lösung hingewiesen. Man kann einen Treppenlauf in der Mitte geteilt und linke und rechte Trittstufe versetzt anordnen. Damit ist die Anordnung breiterer Trittstufen möglich, und die „Treppe", besser Leitertreppe, kann somit „vorwärts" begangen werden, während „normale" Treppen bei dieser Steigung nur rückwärts begehbar sind. Obwohl im obengenannten Standard keine Forderungen zum bautechnischen Brandschutz für die hier beschriebenen Treppen in Wohnungen und Einfamilienhäusern erhoben werden, sollte doch folgendes bei der Auswahl des Materials zum Bau der Treppe und ihrer Gestaltung beachtet werden:

  1. Offene Treppen, das sind frei im Wohnraum angeordnete, sollten den gleichen Feuerwiderstand wie die Deckenkonstruktion besitzen.
  2. Abgeschlossene Räume für Treppen („Treppenhaus") sollten möglichst frei von brennbaren Stoffen und Gegenständen gehalten werden. Deshalb sind auch in diesen Räumen möglichst keine Plastwerkstoffe als Wand- oder Deckenverkleidungen zu verwenden.
  3. Treppenanlagen von oberirdischen Geschossen zum Keller sollten zum Keller hin abschließbar sein, Durchbrüche sind mindestens mit nichtbrennbaren Baüstoffen (z. B. Mineralwolle) in voller Wand- oder Deckendicke zu verschließen.


Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass bei einem Brand die sich in den oberen Räumen aufhaltenden Personen noch sicher ins Freie gelangen können.



Treppen aus Stahl

Wer sich ein Eigenheim baut, sollte sich rechtzeitig mit dem Treppenproblem befassen und sich nicht zu sehr auf die in den Typenprojekten angegebenen Holztreppen verlassen. Es gibt kaum noch Tischlereibetriebe, die individuelle Holztreppen für Eigenheime herstellen, und nicht jeder Zimmermann versteht etwas von der alten Kunst des Treppenbaus.

So kommen die meisten Eigenheimbauer leider erst zu spät zu der Erkenntnis, dass sich die in ihrem Typenprojekt angebotene Variante nicht verwirklichen lässt.

Als Folge entstehen Notlösungen, die zwar in der Grundkonzeption durchaus gut sein können, jedoch aufgrund der Platzverhältnisse und der Unkenntnis über bestimmte Bauvorschriften nicht befriedigen können. Spätestens bei der Gebrauchsabnahme durch die Staatliche Bauaufsicht kommt dann der Ärger. Um dem vorzubeugen, sollte von vornherein das Problem Treppe ernsthaft durchdacht werden, um Baufehler zu vermeiden.

Im weiteren Verlauf der Ausführungen wird davon ausgegangen, dass sich die Treppe möglichst einfach herstellen lassen soll, gut begehbar sein muss und trotzdem eine architektonisch elegante Lösung darzustellen hat. Diese Bedingungen lassen sich am ehesten durch eine StahlHolzKombination verwirklichen.

Die Grundkonzeption besteht aus einem geschweißten Stahlskelett, wobei die Trittstufen zweckmäßigerweise aus 40 bis 50 mm dicken Hartholzbohlen sein sollten. Denkbar wären auch für die Trittstufen andere Materialien. Ein guter Effekt wird auch durch eine Teppichummantelung der Stufen erreicht.

Die nutzbare Laufbreite der Kellertreppe sollte 800 mm betragen, der notwendige Deckenausschnitt hierfür 1200 mm. Die Laufbreite für Treppen zum Obergeschoß müßte 1000 mm betragen, wobei ein Deckenausschnitt von 1400 mm erforderlich wird. Ist der Deckenausschnitt großzügig angelegt, lässt sich später immer noch eine Reduzierung auf ein erforderliches Mindestmaß durch Einziehen eines Zwischenträgers vornehmen.

Damit entsteht in der Decke ein Absatz, der in jedem Fall die erforderliche Durchgangshöhe ermöglicht und sich darüber hinaus für eine reizvolle indirekte Dielenbeleuchtung nutzen lässt. Beginnt man nun den Grundriß einer Treppe mit Wendlung aufzuzeichnen, lässt sich erkennen, dass das sogenannte "Verziehen" der Stufen in der Wendlung nicht ganz einfach ist. Bei der Ausbildung und Formgebung des Grundrisses treten bei geradlinigen Treppen keinerlei Schwierigkeiten auf, da der Stufenauftritt in der Lauflinie (gedachte Mittellinie) die gleiche Abmessüng wie die beiden Wangen hat. Hingegen erscheint bei voll, halb- oder viertelgewendelten Treppen das gleiche Auftrittsmaß nur in der Lauflinie. An den Wangen dagegen ist der Auftritt größer bzw. kleiner.
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Tags: offene treppe, offene treppen, verziehen, abstand, stufen

 
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