Baumängel: So kommen Sie zu Ihrem Recht Verfasst am: 13.12.2008, 02:06
Wenn der Pfusch eines Handwerkers weiteren Schaden verursachen kann, darf man nicht lange warten. Will der Handwerker den Mangel nicht beheben, muss man jemand anderen beauftragen. Doch vorher heißt es: Beweise sichern.
Wer den Baumangel hat, braucht für den zusätzlichen Ärger nicht zu sorgen. Nicht selten ist es nämlich ein nervenaufreibendes Geschäft, einen Bauschaden wieder vom Hals zu bekommen — vor allem, wenn man erst das Verschulden eines Handwerkers nachweisen muss, damit dieser in Aktion tritt.
Waren mehrere Firmen am Werk, ist es häufig besonders schwierig herauszufinden, wer den Mangel verursacht hat. Da haben Sie einen entscheidenden Vorteil, wenn Sie die einzelnen Baufortschritte detailliert festgehalten haben. Ein Bauprotokoll mit Fotos beispielsweise oder Gesprächsnotizen von Verhandlungen mit Handwerkern und Architekten haben es schon so manchem Bauherrn leichter gemacht, sein Recht zu bekommen. Haben sich die Fronten zwischen dem Bauherrn und dem Handwerker schon verhärtet, kann ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ratsam sein. Es wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Das Gericht bestellt dann sofort einen Sachverständigen zur Schadensaufnahme. Dessen Gutachten gilt in einem späteren Verfahren als bewiesene Tatsache. Das Beweissicherungsverfahren unterbricht nicht nur die Verjährungsfristen, sondern hilft wegen seiner Beweiskraft _________________