|
| Autor |
Nachricht |
baunochmal
Anmeldedatum: 20.10.2008 Beiträge: 96
|
Anleitung und Tipps zum Hauskauf vom Bauträger
Verfasst am: 18.12.2008, 04:59 |
|
|
Wer ein Haus kauft statt baut, spart Zeit und Ärger. Denn der „Bauträger" erledigt. alles für ihn. Trotzdem wäre es ein Fehler, einen Kaufvertrag auf die Schnelle abzuschließen. Auch der Kauf vom Bauträger kann nämlich seine Tücken haben. Folgende Punkte sind für Sie wichtig, wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen:
Bonität des Bauträgers prüfen
Bevor Sie einen Kaufvertrag für ein noch nicht erstelltes Objekt unterschreiben, überzeugen Sie sich, daß Ihr Bauträger ein solider Partner ist. Denn mit einem Bauträger, dem während des Bauens finanziell die Luft ausgeht, verlieren Sie Geld. Hinweise über die Bonität Ihres Geschäftspartners bekommen Sie bei Ihrem Finanzierungsinstitut oder über spezielle Auskunfteien.
Umfang des Festpreises feststellen
Prüfen Sie, ob die Erschließungskosten im Preis enthalten sind oder noch zusätzlich bezahlt werden müssen. Achten Sie auch auf sonstige Nebenkosten: Maklergebühren kommen manchmal, Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Ausgaben für Grundbuch.Eintragungen immer dazu. Rechnen Sie insgesamt mit etwa sieben Prozent vom Kaufpreis.
Unterlagen genau prüfen
Sehen Sie sich noch vor der Vertragsunterzeichnung beim Notar die Unterlagen durch: Kaufvertrag, Baubeschreibung, Baupläne usw. Der Notar ist nämlich lediglich neutrale Beurkundungsperson, nicht Ihr persönlicher Berater. Sie selbst müssen also darauf achten, dass alles, was vorher mündlich mit dem Bauträger vereinbart wurde, jetzt auch schriftlich im Vertrag enthalten ist.
Abmessungen überprüfen
Bei großen Bauvorhaben kommt es immer wieder vor, wenn zum Beispiel bei Vertragsabschluss noch nicht endgültig vermessen war: Das Grundstück oder die Wohnfläche der gekauften Wohnung ist kleiner oder größer als ursprünglich vorgesehen. Für diesen Fall sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, dass sich der Kaufpreis entsprechend ändert. Für die Vergrößerung sollte eine Höchstgrenze vereinbart werden, damit Ihr Finanzierungsrahmen nicht unvorhersehbar gesprengt wird.
Vertragsstrafe vereinbaren
Der Bauträger nennt Ihnen einen Termin, wann Sie einziehen können. Ist die Wohnung dann nicht fertig kann es problematisch werden, weil Sie ja Ihre Mietwohnung kündigen müssen. Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe für den Fall einer verspäteten Fertigstellung.
Auf Gewährleistungsfrist achten
Die Mängelhaftung gilt für fünf Jahre. Ihr Bauträger kann Sie also nicht nach zwei Jahren— und mit einer angeblichen VOB Regelung abwimmeln, wenn Sie Baumängel beanstanden. _________________
|
|
| |
|
 |
|
|